Kurze Vorgeschichte – Stefan Gruze, der Wienwert-Vorstand erwirbt 2017 ein Grundstück auf Grund einer Weiterleitung eines geheimen Dokuments über den dringenden Grundsicherungsbedarf der Wiener Linien im Zusammenhang mit der Remisenerweiterung in der Attemsgasse, 1220 Wien. In weiterer Folge veräußerte Stefan Gruze das Grundstück dann viel teurer an die Gemeinde Wien und damit war ein Schaden von € 850.000,- entstanden.
Auf Grund vieler weiteren Delikte wurde von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) eine umfangreiche Anklageschrift zur Wienwert-Causa erstellt die nun in der zweiten Jänner-Hälfte 2026 vor einem Schöffensenat im Grauen Haus verhandelt werden wird.
Bei diesem Strafprozess ist nun auch der Bezirksvorsteher des 22. Wiener Gemeindebezirks, Ernst Nevrivy wegen „pflichtwidriger Amtshandlung” mit angeklagt, weil dieser am 26. Juli 2017 ein E-Mail an Stefan Gruze versendet hatte. In diesem E-Mail leitete er ein Protokoll einer Sitzung zu den Ausbauplänen der MA21 (Stadtplanung und Flächennutzung) weiter.
Im Gegenzug erhielt Ernst Nevrivy von Stefan Gruze Eintrittskarten zu Sportveranstaltungen und eine als „Sponsoring“ titulierten Zuwendung von € 36.000,- für seinen Insider-Tipp.
In der Bezirkspartei genießt Nevrivy („Ich bin davon überzeugt, nichts Unrechtes getan zu haben. Alles andere werden die unabhängigen Gerichte klären.“) weiterhin volles Vertrauen, und auch das Wiener Rathaus steht hinter ihm.
„Maßlos überzeichnet“ meint Rathaus-Klubchef Josef Taucher, „Ich vertraue Ernst Nevrivy ” sagt Bürgermeister Michael Ludwig. Michael Ludwig war 2017 Wohnbaustadtrat und bei der Besetzung des Wienwert-Beirats, mit Alois Mayer, Godwin Schuster und Peter Korecky sind Verflechtungen der SPÖ zur Wiener Immobilienszene erkennbar.
Im kommenden Strafverfahren wird sich die Stadt Wien allerdings nicht beteiligen, erst nach Abschluss des Strafverfahren werde man eine weitere Vorgangsweise überprüfen.
Es könnte also möglich werden, dass bei einer Abweisung des Strafantrages ein Freispruch für Nevrivy herauskäme und die Stadt dann auf dem Schaden von € 850.000,- sitzen bleibt.
In Zeiten von Budget-Kürzungen und Gebührenerhöhungen die die WienerInnen belasten ist das keine gute Optik!
Steckt da etwa Machtkalkül dahinter?
Wäre doch mit einem einfachen Schriftsatz, bei dem sich die Stadt Wien als Geschädigte ausweist und somit den Schaden von € 850.000,- als Privatbeteiligte geltend macht, die Voraussetzungen für eine Zivilrechtsklage und die Aussicht auf einigermaßen Schadenswiedergutmachung erfüllt.
Leider wurde das aber verabsäumt und somit kommt die Verjährungsfrist von 3 Jahren für solch ein Delikt im Zivilrecht zur Anwendung. Bei Schuldspruch im Strafrecht beträgt die Verjährungsfrist 30 Jahre.
Die SPÖ spielt auf Zeit und ein Freispruch für Nevrivy in der Causa Wienwert ist nicht unwahrscheinlich und dann wäre die Angelegenheit ohne Zivilrechtsklage gegen den eigenen Mann vom Tisch.
So geht Machterhalt und die WienerInnen applaudieren.