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ORF-Zwangsgebühren

Österreichisches Raubrittertum gedeckt durch die Regierung

Vorab muss festgehalten werden, eine unabhängige Presse muss von der öffentlichen Hand gefördert werden, alleine schon deshalb, weil die österreichischen Medienhäuser die digitale Revolution verschlafen haben und sie es in der Welt des Internets verpasst haben ihr Geschäft gewinnbringend zu vermarkten. Ebenso ist es notwendig gegen die Übermacht von Konzernen und Finanzoligarchen eine unabhängige Presse zu subventionieren, damit die Medien nicht die Interessen der Oligarchen vertreten.

Seit 01.01.2024 gilt das neue ORF-Beitragsgesetz 2024 (OBG), nachdem jeder Haushalt, unabhängig davon ob er das Angebot des ORF konsumiert oder nicht, die sogenannte Haushaltsabgabe in Form einer Zwangsabgabe an die private GmbH „OBS“ des ORF abtreten muss. Interessant ist, wie der mtl. Betrag von € 15,30 zustande gekommen ist. Bei der Festsetzung dieser Summe müsste eigentlich der Stiftungsrat und die Aufsichtsbehörden mit eingebunden sein. Wie ist der Betrag nun berechnet worden und sind auch alle gesetzlichen Verfahren eingehalten worden? Außerdem stellt der Betrag von € 15,30 mtl., welcher höher ist als der Beitrag für die meisten internationalen Streaming-Anbieter, eine maßlose Selbstüberschätzung der eigenen Leistung dar.

Die OBS als Nachfolgerin der GIS weist eine sehr interessante Bilanz und einen sehr nebulösen Umgang mit Geld auf. Der jährliche Umsatz der OBS/GIS beläuft sich auf rund € 35 Millionen wovon ein Bilanzgewinn von nur € 19.000,- ausgewiesen ist. Dabei ist auffällig, dass ein Betrag von € 17 Mio. als „übrige Ausgaben“ verbucht ist. Welche Kosten sind in diesen € 17 Mio. versteckt bzw. wer hat dieses Geld kassiert ? Das ist eine entscheidende Frage in Anbetracht der zu erwartenden Einnahmen durch die Zwangsgebühr, welche sich auf ca. € 720 Mio. belaufen wird. Wenn man noch Werbeeinnahmen hinzurechnet, ergibt das ein Budget von über € 1.000.000.000,- ! In Anbetracht dieses Betrags sollte man als Steuerzahler schon annehmen dürfen, dass richtig und effizient gewirtschaftet wird, oder nimmt sich die OBS als 100% Tochter des ORF hier ein Vorbild beim Finanzgebaren der Bundesregierung, wo jeder einzelne Euro für Pharma, Tech-Unternehmen und Rüstung sehr locker sitzt?

Was noch eine interessante Frage darstellt, woher nimmt sich die OBS das Recht Bescheide auszustellen und ist es überhaupt verfassungsrechtlich in Ordnung diesen Beitrag einzuheben, wenn man als Haushalt weder Radiogerät noch einen Fernseher hat oder wenn man auf die Berichterstattung und das Programm des ORF vollkommen verzichten mag? Noch dazu stellt sich die Frage nach dem Wettbewerb mit anderen Medienhäusern, welche durch diese Sonderbehandlung des ORF vollkommen ins Hintertreffen geraten? Oder will man den privaten Regimemedien mit Presseförderung & Co noch mehr Geld in den Rachen werfen? Dies ist wohl mit EU-Recht nicht in Einklang zu bringen – weil es gilt, um es nicht zu vergessen, die Mär vom freien Markt.

Und was fast schon einen Irrwitz darstellt ist die Zwangs-Abgabe für Firmen, welche im Vorjahr Kommunalsteuer bezahlt haben. Welche Arbeitskraft hat Zeit und welche*r Firmenchef*in lässt es zu, während der Arbeit das Weichspül-Programm des ORF zu konsumieren?

Jenseits dieser rechtlichen Fragen stellt sich aber eine noch bedeutendere Frage zur Arbeit und Tätigkeit des ORF. Wohl den Wenigsten ist es entgangen was der Österreichische Rundfunk zu politischen Phänomenen und wirtschaftlichen Ereignissen in den letzten Jahrzehnten berichtet hat. Wie hat beispielsweise der Österreichische Rundfunk über die unzähligen illegalen Kriege des US-Imperiums und seiner NATO-Vasallen berichtet, oder was wurde über die geheimen Abkommen wie MAI, TTIP, CETA, Mercosur usw. gebracht? Oder alleine die Berichterstattung zu den Themen COVID, Ukraine, SkyShield, Digital Service Act, CBDCs und Palästina stellen ein Musterbeispiel für schändliche journalistische Arbeit dar. Wenn man von APA, Reuters, AFP, DPA etc. abschreibt dann kann man das nicht als journalistische Arbeit bezeichnen. So ist es auch nicht verwunderlich, dass der öffentliche Debattenraum in Österreich derart verengt ist, dass viele Bürger verängstigt sind, ihr Meinung zu sagen. Und an dieser Entwicklung ist der ORF maßgeblich beteiligt und dafür verantwortlich.

Von Seiten der Regierung und vielen aus der Opposition heißt es in Richtung des ORF: Unabhängigkeit, Ausgeglichenheit, Unparteilichkeit und Objektivität.  Nur davon hat sich der ORF schon lange distanziert. Da trifft die Aussage von manch einem Spötter wohl eher: 

"ORF = Offizieller Regierungs-Funk."

Solange der sogenannte Österreichische Rundfunk nicht seinen verfassungsrechtlichen Pflichten nachkommt ist eine Zwangsabgabe für den ORF reines Raubrittertum. 

Hier zur Erinnerung: Aus dem Bundesverfassungsgesetz vom 10.7.1974 über die Sicherung der Unabhängigkeit des Rundfunks (BVG-Rundfunk) ergibt sich, dass der ORF Objektivität und Unparteilichkeit in der Berichterstattung zeigen sollte. Weiters die Berücksichtigung der Meinungsvielfalt, die Ausgewogenheit der Programme und die Unabhängigkeit der Personen und Organe gegeben sein sollte (Art. 1 Abs 2 BVG-Rundfunk).

Laut einer Standard Umfrage vom Mai 2023 empfinden nur 28% der Bevölkerung das neue ORF Gesetz als fair. Das zeigt die demokratische Auffassung und das Verhältnis der Re-Gier-enden zu seinen Bürgern …

 

Dieser Text dient als Inspiration für eine Bescheidanforderung beim OBS als Reaktion auf die Zahlungsaufforderung. Im Grunde sollte jeder Haushalt eine derartige Anforderung versenden, wenn man gegen diese Zwangsgebühr ist. Offene Rechtsfragen zu dieser Zwangsgebühr sollten wir gemeinsam beanstanden. Dazu ist im Schreiben noch folgender Satz zu vermerken: „Ich fordere gemäß § 12 Abs 2 Z 2 ORF- Beitrags-Gesetz 2024 die Ausfertigung und Zustellung des Bescheides über die konkrete Festsetzung des ORF-Beitrages.“

Dieses Schreiben geht postalisch (per Einschreiben), mittels Mail oder Fax an folgende Adresse:


 

An die
ORF- Beitrags Service GmbH
Postfach 1999
1051 Wien

Per E-Mail: service@orf.beitragat 
Per Fax: 050 200 DW 300

 

Eine Volksbefragung zum Thema ORF Zwangsgebühr der beiden höchst engagierten Rechtsanwälte Höllwarth und Scheer kann hier unterzeichnet werden …
https://orf-volksbefragung.jetzt/text

 

Um die letzten Neuigkeiten zu Gegenmaßnahmen der ORF Gebühr zu erfahren kann man den beiden Rechtsanwälten hier folgen
https://www.youtube.com/@AlexanderScheerklaert
https://www.youtube.com/@RA_FlorianHoellwarth